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Forderungsmanagement |
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Professionelles Forderungsmanagement
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Eine stetig sinkende Zahlungsmoral der Kunden ist ein Zeichen unserer Zeit. Fristgerecht bezahlte Rechnungen sind in vielen Branchen bereits zur Seltenheit geworden. Ein hoher Kostendruck, mangelnde Liquidität, nicht vorhandene Reserven usw. führen bei vielen Kunden dazu, dass man eigene Liquiditätsprobleme zulasten des Rechnungsstellers löst und dessen Rechnung erst einmal in die Ablage wandert. Neben der Belastung der Liquidität des Rechnungsstellers erhöht sich hier durch eine immer mögliche Insolvenz des Kunden das Ausfallrisiko der Forderung. |
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![]() Anwaltliches Inkasso Professionell und kostengünstig. |
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Interne Vorkehrungen
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Jeder Unternehmer kann betriebsorganisatorische und rechtliche Vorkehrungen treffen, um einem Forderungsausfall möglichst vorzubeugen: |
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Aus rechtlicher Sicht ist insbesondere Folgendes zu beachten: Verträge, Formulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten zur Vermeidung von Forderungsausfällen und Zahlungsverzögerungen rechtlich optimiert werden. Oft reicht eine einfache Klausel um immer wiederkehrende Einwendungen, die alleine der Zahlungsverzögerung dienen, auszuschließen. |
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Effektiv mahnen!
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Immer noch vielfach unbekannt ist, dass seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 eine Mahnung nicht mehr erforderlich ist, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Der Schuldner gerät nach § 286 Abs. 3 BGB grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen seit Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Diese Kenntnis sollte allerdings nicht dazu führen, dass man auf ein effektives Mahnwesen verzichtet. Gerade hier lässt sich durch relativ geringen Aufwand eine hohe Erfolgsquote erreichen und zugleich die Basis für eine erfolgreiche spätere gerichtliche Durchsetzung der Forderung legen. |
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Zweite und dritte Mahnung?
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Wenn auch oft geübte Praxis, ist die Versendung einer zweiten und dritten Mahnung wenig sinnvoll. Wer eine Zahlungsaufforderung als „1. Mahnung“ bezeichnet, gibt deutlich zu verstehen, dass er auch noch eine zweite und dritte Mahnung verschicken wird, bevor er ernsthafte Schritte unternimmt. Jeder Schuldner lehnt sich hier bequem zurück und wartet erst einmal ab. Der Rechnungssteller wird so schnell und unfreiwillig zu einem Kreditgeber für zahlungsunwillige Schuldner. Hier hilft nur, dem Schuldner klar und deutlich mitzuteilen, dass die nächste Zahlungsaufforderung über einen Rechtsanwalt erfolgen wird und daher mit deutlichen Kostennachteilen für den Schuldner verbunden ist. |
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Mahnbescheid
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Der Mahnbescheid ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, an einen Titel zu gelangen. Dies geschieht über ein stark formalisiertes Verfahren. Der Mahnbescheid wird meist in elektronischer Form an das Gericht übertragen und in kurzer Zeit erlassen. Dies führt allerdings nur dann zu einem Titel, wenn vom Schuldner kein Widerspruch erhoben wird. Und gerade hier liegt das eigentliche – von Inkassobüros gerne verschwiegene – Problem des Mahnverfahrens. |
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Klageverfahren
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In vielen Fällen kann es durchaus sinnvoller sein, sofort Klage zu erheben, da der Schuldner das Verfahren nicht auf für ihn billige Art und Weise verzögern kann. Der Schuldner muss im Klageverfahren selbst einen Anwalt beauftragen und einen Grund für seine Zahlungsunwilligkeit dem Gericht vortragen. Wenn es dem Schuldner lediglich um die Zeitverzögerung geht, gibt er hier oft genug klein bei und zahlt bereits bei der Verfahrenseinleitung. |
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Kosten
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Die Kosten für die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei werden in der Regel überschätzt. Bei Verzug des Schuldners sind die gesetzlichen Anwaltsgebühren im Gegensatz zu den Inkassogebühren in vollem Umfang erstattungspflichtig, so dass dem Auftraggeber keine Kosten entstehen. Eine Anwaltskanzlei, die auf Forderungsmanagement spezialisiert ist, kann auch dort kostendeckend Forderungen beitreiben, wo andere versteckte Gebühren auflaufen lassen. Daneben besitzt die Beauftragung einer Anwaltskanzlei den Vorteil, dass stets 100% der beigetriebenen Forderung ausgekehrt werden. |
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Hausboot Müritz |
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